Zur Barrierefreiheitserklärung
Wir setzen uns dafür ein, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf diese Website.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar, da bestimmte Inhalte nicht vollständig den Anforderungen entsprechen oder Ausnahmen bestehen.
Fortlaufende Optimierung
Die Barrierefreiheit dieser Website wird kontinuierlich im Entwicklungsprozess verbessert. Erkannte Mängel werden schrittweise behoben. Wir bitten um Verständnis für vorübergehende Barrieren, da die Weiterentwicklung regelmäßige, zeitaufwändige Anpassungen der Programmierung erfordert.
Nicht barrierefreie Bereiche
- PDF-Dokumente: Manche unserer PDFs sind nicht barrierefrei. Wir bemühen uns, diese zeitnah anzupassen oder barrierefreie Alternativen anzubieten.
- Videos: Manche unserer eingebetteten Videos haben aktuell keine Untertitel. Wir arbeiten daran, künftig alle Videos mit Untertiteln auszustatten.
- Fehlende Alternativtexte: Auf der Website gibt es Bilder, denen derzeit noch Alternativtexte fehlen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese zu überprüfen und zu ergänzen. Möchtest du noch eine Version mit einem etwas anderen Tonfall – vielleicht formeller oder lockerer?
- Die Fehlermeldungen der Formulare unterscheiden nicht zwischen den einzelnen Feldern, wodurch Screenreader sie beim Auftreten nicht automatisch vorlesen.
- Einige Grafiken sind vom Inhalt nicht in Textform erklärt.
Barrieren, deren Beseitigung aufgrund wirtschaftlicher Unverhältnismäßigkeit nicht zumutbar ist
Einige Barrieren auf unserer Website lassen sich derzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht kurzfristig beheben. Dazu zählen unter anderem:
- Komplexe interaktive Funktionen: Die Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit bei bestimmten interaktiven Anwendungen und Spezialfunktionen ist mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Wir prüfen fortlaufend Optimierungsmöglichkeiten, können jedoch nicht alle Maßnahmen sofort realisieren.
- Ältere Inhalte: Inhalte, die vor Einführung der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen veröffentlicht wurden, entsprechen möglicherweise nicht den heutigen Standards. Eine nachträgliche Anpassung würde unverhältnismäßige Ressourcen erfordern. Neue Inhalte erstellen wir hingegen gemäß den geltenden Vorgaben.
Die Möglichkeit, nicht barrierefreie Bereiche zu melden
Haben Sie beim Zugriff auf Inhalte unserer Website Barrieren festgestellt? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung! Ihre Hinweise helfen uns dabei, bestehende Barrieren im Rahmen unserer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten so schnell wie möglich zu beseitigen. Bitte geben Sie dabei an, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Ihnen die Barriere aufgefallen ist.
- E-Mail: info@huene.org
- Telefon: +49 5902/93030
- Anschrift: HÜNE GmbH
Hauptstraße 1
49832 Thuine
Durchsetzungsstelle
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden. Diese unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Dort können Sie die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Die Antragstellung ist auf verschiedenen Wegen möglich: über ein Online-Formular, schriftlich per Post, per E-Mail oder persönlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Durchsetzungsstelle. Das Verfahren ist kostenfrei, und ein rechtlicher Beistand ist nicht erforderlich.
Adresse der Durchsetzungsstelle
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120 4007
E-Mail: landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen.
Adresse der Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover
Telefon: 0511 120 40 10
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Sie haben die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu stellen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: über ein Online-Formular, schriftlich per Post, per E-Mail oder persönlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle.
Das Verfahren ist kostenfrei, und es wird kein rechtlicher Beistand benötigt.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren gemäß § 9d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) zu beantragen. Zuständig dafür ist die Schlichtungsstelle, die bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen angesiedelt ist.
Abschluß
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig überarbeitet, um den jeweils geltenden Anforderungen und Standards zu entsprechen. Trotz aller Bemühungen können versehentliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Sollten Ihnen Unstimmigkeiten oder Mängel auffallen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung über die Möglichkeit, einen nicht barrierefreien Bereich zu melden.
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer internen Selbstbewertung.
Stand der Barrierefreiheitserklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 01.06.2025 erstellt.